Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen,
die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll
• durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
• im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
• die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
• die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
• helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Funktionsprinzip und Arten
Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:
Gleichstromtechnik
Hierbei fließt ein elektrischer Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Alarmanlage, der Meldergruppe, über einen Melder. In der Zentrale der Einbruchmeldeanlage oder Überfallmeldeanlage (ÜMA) wird nach dem Prinzip einer Wheatstoneschen Messbrücke mittels einer Differenzialschleife die Spannung gemessen und mit einem Sollwert verglichen. Dabei bildet ein Widerstand im Inneren des Melders oder in der leitungsentferntesten Verteilerdose einen der vier Widerstände der Messbrücke. Unter- oder überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert, wird dies als Alarm oder Sabotage ausgewertet. Zusätzlich zu Meldergruppen für Einbruch oder Überfall kann es zusätzliche Meldergruppen für eine Sabotageerkennung geben, die nach dem gleichen Prinzip überwacht werden. In diese Meldergruppe werden auch alle Öffnungskontakte von Meldern, Verteilern usw. eingeschleift. Die Verschaltung der Widerstände und die Auslösekriterien sind vom Hersteller der EMA/ÜMA und von der Vorgabe des VdS abhängig.
Bus-Technik
Bei der Bus-Technik werden z. B. alle Melder über zwei Adernpaare angeschlossen, wobei ein Adernpaar die Datenleitung ist und das andere zur Stromversorgung der Melder und sonstiger Endgeräte dient. Bei gemeinsamer Masse sind auch drei Adern ausreichend. Es gibt auch Bus-Systeme, die VdS-konform mit nur zwei Drähten arbeiten. Diese Technik ermöglicht an einer dünnen Leitung eine Vielzahl von Meldern anzuschließen. Die Konfiguration der EMA/ÜMA erfolgt meist über einen PC, der über eine serielle oder parallele Schnittstelle angeschlossen wird. Jedem Melder wird dabei eine ID, die Bus-Adresse, zugewiesen und bei Bedarf auch ein hinweisender Text oder eine Definition des Melders. Über die Datenleitung fragt die Anlage nun in regelmäßigen Zyklen den Zustand der alarmgebenden Einheiten ab.
Funktechnik
EMA / ÜMA, die mit Funktechnik arbeiten, funktionieren wie Bus-Anlagen, nur dass die Verkabelung durch Funk ersetzt wird. VdS-konforme Anlagen arbeiten im 433 MHz- oder 868 MHz-Bereich. Die Melder haben eine Batterie, welche die Stromversorgung für mindestens ein Jahr sicherstellen muss.
Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.
Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:
Einbruchmeldeanlagen (EMA)
dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen während oder nach einem Überfall.
Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden. Die Zwangsläufigkeit beim Unscharfschalten gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.
Alarmmelder
Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden in zwei Hauptgruppen unterteilt [1]:
• Automatische Melder
• Magnetkontakte (Fenster, Türen)
• Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
• Alarmgläser (Verglasungen der Fassade/Außenhaut)
• Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Außenbereich)
• Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
• Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall, auch Mikrowelle)
• Kapazitive Melder (Tresorschränke)
• Alarmtapeten (Wände)
• Nichtautomatische Melder
• Überfallmelder (Kassen-, VS-, Waffenräume)
• Geldscheinkontakte (Kassen)
• Überfalltretleisten (Kassen)
• Schließblechkontakte (Türen)
Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:
• Außenhautüberwachung: Hierbei wird besonderer Wert auf die Erkennung eines Eindringens von Außen in das Objekt gelegt (Fenster, Türen, Wände, Boden)
• Fallenüberwachung: Dieser Typ der Überwachung soll einen Eindringling im Inneren des Objektes feststellen, z. B. mit Hilfe von Bewegungsmeldern
• Schwerpunktmäßige Überwachung: Besonders gefährdete Bereiche oder Objekte werden gezielt überwacht, z. B. Tresore und Kunstgegenstände.
Endgeräte
• Signalgeber: Je nach Art des zu überwachenden Objektes werden optische oder akustische Signalgeber eingesetzt, um einen Einbruch oder Überfall zu signalisieren.
• Wählgerät: In den meisten Fällen ist es erwünscht oder sogar vorgeschrieben, einen eingetroffenen Ernstfall unmittelbar an hilfeleistende Stellen zu übermitteln. Dies erfolgt entweder über eine Standleitung direkt an die Polizei (mithilfe eines sog. Hauptmelders), über das Telefonnetz (analog oder digital) an einen Sicherheitsdienst oder eine damit beauftragte Sicherheitszentrale, oder über das GSM-Netz. Wählgeräte können so programmiert werden, dass sie in verschiedenen Situationen oder zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche oder auch mehrere Stellen benachrichtigen. Dabei können wahlweise aufgezeichnete Sprachmitteilungen oder digitalisierte Informationen (ähnlich wie beim Fax-Gerät) übertragen werden. Neuere Technologien nutzen die virtuelle Standleitung X31 um eine dauernde Überwachung der Telefonleitung zu gewährleisten und den redundanten Übertragungsweg zu sichern. Eine ganz einfache Form von Wählgeräten stellen Mini-Keeper dar. Diese Geräte verbinden Bewegungen meldende Sensoren und (GSM-)Wahlgerät in einem Gehäuse.
• Videospeicher: Videospeicher zeichnen Videofilme oder Einzelbilder im Moment des Alarmfalles auf. Je nach Art und Konfiguration wird auch eine bestimmte Zeitspanne vor und nach dem Alarm gespeichert, um die Rekonstruktion und Identifizierung der / des Täter/s zu erleichtern. Es gibt analoge (analoge Kamera und Videogerät) und digitale (digitale oder analoge Kamera in Verbindung mit einem Computer) Videospeicher.
Fotokamera: Fotokameras fertigen in regelmäßigen Abständen über eine gewisse Zeit hinweg Lichtbilder. Das erste Foto entsteht beim Auslösen des Alarmes, auch wenn diese Technik weiträumig von Videospeichern abgelöst wurde, so gibt es auch heute noch zahlreiche Banken, in denen Fotokameras (meist Schwarzweiß) eingesetzt werden.
• Ereignisdrucker: Dieser Drucker hält alle Ereignisse fest, um den Ursprung eines Alarmes zu ermitteln und die Situation rekonstruieren zu können. Moderne Alarmanlagen erfüllen zwar automatisch diese Funktion mit einem internen Speicher und einer Anzeige, jedoch kann ein Drucker die Aufgabe erleichtern und ermöglicht außerdem eine problemlose und unaufwändige Portabilität der Daten.
Alarmierungstypen
Stiller Alarm, Akustischer Alarm und Optischer Alarm werden unterschieden, ebenso Internalarm, Externalarm und Fernalarm.
Scharfschaltung
Damit eine Einbruchmeldeanlage bei Detektion eines Einbruchs Alarm auslöst, muss sie „scharfgeschaltet“ sein. Andererseits muss eine berechtigte Person die Anlage deaktivieren können, um den Alarm nicht auszulösen. Hierfür kommen verschiedene Technologien infrage, die je nach Situation und Hersteller eingesetzt werden. Sinnvoll ist auch häufig ihre Kombination.
Zum einen stehen Systeme zur Verfügung, die einen physisch vorhandenen Schlüssel zur Scharfschaltung erfordern. Dabei kann es sich um mechanische Schlüsselschalters handeln, die meist mit einem Stift- oder Chubbschloss ausgerüstet sind. Auch möglich sind elektronische Schlüssel mit integriertem Prozessor, die kontaktlos per RFID oder über physischen Kontakt die Autorisierung ermöglichen. Diese elektronischen Schlüssel können in Form von kleinen kleinen Schlüsselanhängern, Chipkarten oder auch mit einem mechanischen Schlüssel kombiniert auftreten. Auch Magnetkarten werden verwendet, können aber ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Zum anderen werden Systeme verwendet, die entweder die Eingabe eines Zugangscodes/Passworts erfordern, oder ein biometrisches Merkmal überprüfen, z. B. den Fingerabdruck oder die Iris.
Die Scharfschalteinheit muss sich immer baulich außerhalb des gesicherten Bereiches befinden. Erst wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen Alarmgeber nichts detektieren kann die Anlage scharf geschaltet werden.
Bei privat betriebenen Anlagen, die keine direkte Benachrichtigung der Polizei auslösen und nicht durch Versicherungen gefordert werden, wird aus Kostengründen teilweise von der räumlichen Trennung abgesehen. Die Scharfschaltung erfolgt dann kurz vor Verlassen des gesicherten Bereichs meist direkt an der Steuerungseinheit, das Unscharfschalten kurz nach Betreten des Bereichs.
Von der sogenannten Spätheimkehrerschaltung (engl. late return disarming feature, auch Intern-scharf-extern-unscharf-Schaltung, ISEU-Schaltung oder Säuferschaltung) spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird und sie von außen wieder deaktiviert werden kann.
Sabotage
Entgegen dem allgemeinen Filmgeschehen sind moderne Alarmanlagen sehr gut gegen Sabotage gesichert. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist ihre Manipulation im unscharfen Zustand. Diese Manipulation kann jedoch nur unter Sicht und somit bei bestehenden Zeugen erfolgen. Sie lässt sich später detailliert nachweisen. Hier nun ein paar offensichtliche Möglichkeiten der Sabotage und wie sie verhindert werden:
• Abtrennung eines Melders:
Da zwischen einer Gleichstrom-Anlage und Melder eine konstante Spannung anliegen muss, würde eine Unterbrechung zur sofortigen Alarmauslösung führen. Bei Anlagen mit Bus-Technologie erkennt die zentrale Steuereinheit sofort ein fehlendes Element und löst Alarm aus.
• Überbrückung eines Melders:
In jedem Gleichstrom-Melder befindet sich ein fest definierter Widerstand. Wird dieser überbrückt, z. B. durch einen vorher bereits manipulierten Alarmgeber oder über einen normalen Draht, ändert sich der gemessene Widerstandswert, welcher von der Zentrale erkannt und als (Sabotage-)Alarm gewertet wird.
• Abdeckung eines Bewegungsmelders:
Moderne IR-Bewegungsmelder haben eine Sichterkennung. Werden sie mit Farbe übersprüht oder mit einem Karton o. Ä. abgedeckt, wird die veränderte „Sichtweite“ erkannt und als Sabotage-Alarm gemeldet (Vorschrift bei Geräten der Klasse VdS-C)
Überall, wo eine Vielzahl von Personen zusammen kommt, gilt es, das Leben der Menschen optimal zu schützen! Wissenschaftliche Tests haben eindeutig belegt, dass bei einer Evakuierung im Gefahrenfall eine Sprachalarmierung deutliche (Zeit-) Vorteile gegenüber einer „normalen“ Signalgebung erzielt. Grundlage der technischen Lösungen für Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) sind seit einigen Jahren Normen wie die DIN EN 60849 (VDE 0828). Bei automatischer Auslösung der akustischen Sprach-Meldung durch eine Brandmeldezentrale (BMZ) gilt seit September 2007 die DIN VDE 0833-4. In diesem Fall spricht man von einer Sprachalarm-Anlage (SAA) oder dem Sprachalarmsystem (SAS), welches durch seine Zentrale (SAZ) über eine definierte Schnittstelle mit der BMZ verbunden ist. So können unmittelbar nach Brand-Erkennung automatisch ausgelöste Sprachanweisungen verzögerungsfrei eine gezielte Evakuierung einleiten. Über das Feuerwehrsprechpult können weitere aktuelle Anweisungen „Live“ eingesprochen werden.
Das Management-System für SAS, ELA, ENS,...
Das SYS 2000 Management-System ist das eigentliche Herzstück der Anlage. Hier ist der Betriebs-Status ersichtlich, können Fehler ausgelesen und auch Einstellungen bzw. Änderungen in der Programmierung vorgenommen werden. Und das alles direkt am Gerät selber, ohne zusätzlichen PC! Der Aufbau des SYS 2000 Management-Systems ist modular. Frontmodule und die rückwärtigen Einschubkarten werden individuell zusammengestellt und in das Trägersystem integriert. Sie erhalten also genau die Konfiguration, die Ihr System erfordert. Und nicht mehr. Das spart Kosten!
Einfach gestaltet sich auch eine eventuelle spätere Erweiterung. Ohne Probleme können die erforderlichen Komponenten nachgerüstet und softwaremäßig eingelernt werden, zu Ihrem Vorteil. Anhand von 3 Applikationen möchten wir Ihnen jetzt einfache Zentralen-Lösungen mit unseren SASKIA 1 Standard-Anlagen vorstellen.
Sprach-Alarm-Zentrale für kleinere Objekte
Systemanforderungen
· 20 Deckeneinbau-LS
· 4 LS-Linien (4 Bereiche)
· 1 Feuerwehrsprechpult im Gehäuse
· 1 BMZ-Anbindung (nach DIN VDE 0833-4)
Zentralen-Realisierung mit SAZ 2016
· 1 19" Rack 16 HE (inkl. Glas-Fronttür, Blindplatten, Rollen)
· 1 SYS 2000 Management-System
· 2 AMP120 Endverstärker
· 1 NSA24-4 Notstrom-Manager (inkl. Akkusatz 65 Ah)
Typische Einsatzgebiete
· Kindergarten, Öffentliches Verwaltungsgebäude
Sprach-Alarm-Zentrale für mittlere Objekte
Systemanforderungen
· 40 Deckeneinbau-LS
· 40 Wandaufbau-LS
· 8 LS-Linien (4 Bereiche mit A/B)
· 2 Musikeinspielung (CD-Wechsler / Tuner)
· 1 Hauptuhr mit Nebenuhrsteuerung
· 1 Feuerwehrsprechpult im Gehäuse
· 1 Mikrofontischpult für 4 Zonen
· 1 BMZ-Anbindung (nach DIN EN 0833-4)
Zentralen-Realisierung mit SAZ 2030
· 1 19" Rack 30 HE (inkl. Glas-Fronttür, Blindplatten, Rollen)
· 1 SYS 2000 Management-System
· 1 Mischvorverstärker
· 3 AMP240 Endverstärker
· 1 NSA24-4 Notstrom-Manager (inkl. Akkusatz 100 Ah)
Typische Einsatzgebiete
· Schule, Hotel, Tagungsstätte
Sprach-Alarm-Zentrale für größere Objekte
Systemanforderungen
· 100 Deckeneinbau-LS
· 50 Wandaufbau-LS
· 20 Trichter-LS
· 60 LS-Linien (30 Bereiche mit A/B)
· 1 Musikeinspielung (extern)
· 1 Anbindung übergeordnete Centeranlage
· 1 Feuerwehrsprechpult im Gehäuse
· 3 Mikrofontischpulte für 30 Zonen
· 1 Telefonanbindung (a/b)
· 1 BMZ-Anbindung (nach DIN EN 0833-4)
Zentralen-Realisierung mit SAZ 2040
· 1 19" Rack 40 HE (inkl. Glas-Fronttür, Blindplatten, Rollen)
· 1 SYS 2000 Management-System
· 4 AMP480 Endverstärker
· 1 NSA24-4 Notstrom-Manager (inkl. Akkusatz 150 Ah)
Typische Einsatzgebiete
· Einkaufszentren, Messehallen
Systemzubehör
Feuerwehr-Sprechstellen (Wandmontage)
Feuerwehr-Sprechzellen (Systemeinbau)
Notfall-Manager Alpha
„Alarm per Handy“ für jede Sprachalarm- /ELA-Anlage
Der Notfall-Manager Alpha kann in Krisensituationen an Schulen oder öffentlichen Gebäuden mit jeder Sprachalarm- / ELA-Anlage schnell, einfach und präzise akustische Informationen verbreiten.
Alpha steht hier für die neu entwickelte "Alarm per Handy" Funktion. Dazu werden für verschiedene Gefahrensituationen vorab und individuell bis zu 4 unterschiedliche Signale oder Texte im Gerät gespeichert, die dann per Telefon (Handy) fernausgelöst werden können.
Personal (z.B. Lehrer), Feuerwehr oder Polizei haben somit zu jeder Zeit die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen gezielt, schnell und unkompliziert zu steuern, ohne ihren sicheren Standort zu verlassen bzw. das Gebäude zu betreten.
Voraussetzung ist neben der vorhandenen Sprachalarm- / ELA-Anlage lediglich ein Telefonanschluss. Der Notfall-Manager Alpha wird einfach in die Sprachalarm- / ELA-Anlage eingeschleift und mit dem Telefonanschluss verbunden.
· Sollte kein Telefonanschluss zur Verfügung stehen, erfolgt die Anschaltung über ein optionales GSM-Modul.
· Wenn es statt einer Sprachanlage- / ELA-Anlage nur eine Signaleinrichtung (Klingelanlage, Sirenen etc.) gibt, kann der Alpha auch hier mit den Basisfunktionen betrieben werden.
Im Gefahrenfall kann unabhängig vom Standort über ein Handy der Sprachspeicher des Alpha aktiviert und über die vorhandene Sprachalarm- / ELA-Anlage wiedergegeben werden.
Technische Daten
Signale / Alarmarten durch MP3-Audio-Technik können bis zu 4 Signale oder Texte individuell gestaltet werden
Externe Steuerung über Telefon (Handy) - Anwahl der Nebenstelle (gespeichert) + 3-stellige Nachwahl zur Auswahl der Alarmart, überwachter Leitungsweg zur Telefonanlage
Manuelle Auslösung am Gerät oder über 4 externe Alarmtaster mit überwachtem Leitungsweg
Alarm-Stopp-Funktion am Gerät
Ansteuerung ELA NF-Einschleifung, Sammelrufsteuerung durch potenzialfreie Kontakte
Gehäuse 19" Tischgehäuse 1 HE - Tiefe 220 mm, incl. 19" Winkel
Stromversorgung 230 V AC sowie 24 V DC für Notstrom
Sprach-Alarmgeber
Klare Sprache – schnelle Rettung
24V DC / 230V AC; 90 dB (A) Sprachsignal / 110 dB (A) Tonsignal bei bestem Wirkungsgrad nach Industriestandard
Die NEXUS Sprach-Alarmgeber kombinieren normale Signal-Töne mit einer klaren, synchronisierten Sprach-Meldung und gewährleisten somit eine präzise Alarmierung. Standardmäßig sind 7 bzw. 4 Meldungen im WAV-Format über die integrierte USB-Schnittstelle programmier- und editierbar. Mit dem NEXUS Sprach-Alarmgeber wird die optimale Wahrnehmungseffizienz erreicht, indem die Alarmierung mit einem Signalton (110 dB) und die klare Sprachmitteilung (90 dB) von einem optionalen Alarmblitz unterstützt wird. Projektspezifische Lösungen sind selbstverständlich realisierbar.
· Auswahl von bis zu 7 (DC) bzw. 4 (AC) Sprach-Meldungen
· Sprach-Meldungen einfach über integrierte USB-Schnittstelle editierbar
· 64 Standardsignale auswählbar
· Temperaturbereich von -25 bis + 70°C
· Schutzart IP66
· quarzstabile Synchronisation
· einfache Montage mit 2-Step-Montagesystem
· wahlweise mit optionaler LED- oder Xenon-Blitzeinrichtung
Allgemeines
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu, auf schnellstem und sichersten Weg das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfall zu verlassen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Plan kurze aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Weiter können auch in Zusammenarbeit mit den Behörden sogenannte Evakuierungspläne erstellt werden. Diese beinhalten genaue Anweisungen für Einsatzkräfte und mit dem Brandschutz betrauten Personen, was im Brand- und Gefahrenfall zu tun ist.
Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei unter anderem durch Immobilität und / oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.
Terminologie
In Deutschland wird als Synonym oft der Begriff „Feuerwehrplan“ verwendet. Der Begriff „Feuerwehrplan“ ist auch im Baurecht (z.B. Verkaufsstättenverordnung) verankert und somit rechtmäßiger einzusetzen als Brandschutzplan. Der „Feuerwehrplan“ unterscheidet sich grundsätzlich von „Flucht- und Rettungsplänen“. Letztgenannte werden primär für die Nutzer von baulichen Anlagen erstellt, während Feuerwehrpläne für Einsatzkräfte erstellt werden und weitergehende Informationen über Gefahrenstellen (zum Beispiel den Standort von Gastanks oder Gefahrstofflagern) beinhalten. Beide Begriffe sind durch DIN-Normen klar definiert. Von „Feuerwehreinsatzplan“ spricht man, wenn zusätzlich zu einer grafischen Darstellung (Feuerwehrplan) Textinformationen gegeben werden.
In Deutschland wurde der Begriff Brandschutzplan vom Verband der Schadensversicherer geprägt.
In Österreich wird der Brandschutzplan und seine rechtlichen Hintergründe in der TRVB O121 beschrieben.
Formale Ansprüche an die Darstellung
Deutsche Brandschutzpläne haben in der Regel das Format DIN A 3 oder DIN A 4. Sollte aufgrund der Ausmaße des dargestellten Areals eine simple Darstellung auf einem solchen Papier nicht hinreichend möglich sein, so ist der Umfang des Plans auf mehrere Blätter auszuweiten; zusätzlich muss ein Übersichtsplan als Teil des Feuerwehrplans erstellt werden. Detaillierte Vorgaben zur Darstellung werden häufig in den technischen Anschlussbedingungen [1] für Brandmeldeanlagen festgelegt.
Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. In dem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).
Die Zunahme von globalem und internationalem Handel und Verkehr, sowie die Mobilität von Arbeitskräften erfordert eine inzwischen international vorgeschriebene einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Ein solcher Plan soll bei einem Notfall bzw. Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.
Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z.B. Cafertias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses bzw. Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:
• Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes,
• Verlauf der Flucht- und Rettungswege
• Lage der Notausgänge
• Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z.B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste- Hilfe-Einrichtungen,
• Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschschläuche
• Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage,
• Standort des Betrachters
• Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
• Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil 1 gewählt.
Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen [1] für Brandmeldeanlagen.
Ein Wählgerät dient hauptsächlich zur Alarmierung bei Alarmanlagen. Für Brandmeldeanlagen wird auch das Tonfrequente Übertragungssystem (TUS) verwendet. Wählgeräte sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
• AWAG: Automatisches Wähl- und Ansagegerät
• AWUG: Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät
Ein AWUG dient zur Übertragung von Informationen (z. B. Status der Alarmanlage, Haustechnik etc) an geeignete Gegenstellen (z. B. Sicherheitsdienste oder Polizei) mit Hilfe spezieller Protokolle (X75, Telim, VdS 2465 etc.).
Ein AWAG spielt vorher aufgezeichnete akustische Sprachnachrichten ab.
Die Aktivierung des Wählgerätes erfolgt durch meist mehrere Alarmeingänge. Es können mehrere Rufnummern, Ziele genannt, eingespeichert werden, die bei Alarm nacheinander angerufen werden. Zur Übertragung der Nachrichten dienen folgende Netze:
• Festnetz (POTS- oder ISDN-Anschluss)
• GSM-Anschluss (D-Netze)
• IP-Netze (VoIP)
Rettungswegsystem
Rettungswege sind ein unentbehrlicher Bestandteil der Gebäudesicherheit und des Personen- und Brandschutzes. Nicht ohne Grund gibt es für die Sicherheitstechnik in Gebäuden strenge gesetzliche Auflagen.
Das GEZE SecuLogic Rettungswegsystem vereint moderne Bustechnologie mit kompakter Bauweise. Die Kommunikation der einzelnen Komponenten erfolgt über CAN-Bus-Technologie. Sie ermöglicht die Verknüpfung von mehreren Systemkomponenten und die Übertragung von großen Datenmengen schnell und mit minimalen Kabelaufwand.
Bei Netzausfall gewährleistet eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung (USV) den Betrieb. Die Kombination mit automatischen Drehtürantrieben bzw. einem RWA-Zuluftsystem gewährleistet auch mobil eingeschränkten oder schwächeren Personen im Brandfall die rasche Flucht.
Die Türzentralen sichern und überwachen die Öffnungs- und Schließvorgänge aller Fluchttüren.
Die Systemlösungen sind Rettungswegkonzepte für individuelle Anwendungen.
Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.
Technisches Zutrittskontrollsystem
Identmittel
Als Medien für die Zutrittskontrolle können sowohl aktive, passive als auch biometrische Identmittel dienen.
Aktiv
Aktive Identmittel sind batteriebetrieben. Entweder versorgt die Batterie im Identmittel kontaktbehaftet die Entscheidungselektronik des Verschlusssystems mit Energie, oder das Identmittel sendet berührungslos per Funk oder Infrarot kodierte Signale an das Verschlusssystem. Letzteres findet zum Beispiel immer mehr in modernen Automobilen Anwendung.
Passiv
Zutrittskontrolle mittels Fahrerkarte.
Auch bei passiven Identmitteln wird zwischen kontaktbehafteten und kontaktlosen Medien unterschieden. Hier ist die Bandbreite der verwendeten Technologien am größten.
Berührungslos
Berührungslose Proximity-Systeme benutzen verschiedene RFID-Techniken. Die in Deutschland weit verbreiteten Systeme Legic und Mifare (13,56 MHz) oder Hitag und EM4102 (125 KHz) arbeiten mit passiven Transpondern und erreichen in Abhängigkeit von der zugelassenen Sendeleistung und der Antenne eine typische Leseentfernung von wenigen Zentimetern bis hin zu einem Meter. Gebräuchlich sind Medien im ISO-Kartenformat (Plastikkarte), als Schlüsselanhänger (Key-Fob) oder als Armband. Berührungslose Systeme lassen sich zudem auch in Armbanduhren, Handys, mechanischen Schlüsseln und Kleidungsstücken oder modischen Accessoires integrieren.
RFID-Transponder im LF-Bereich sind sogar chirurgisch unter die Haut zu implantieren (Tierkennzeichnung).
Kontaktbehaftet
Magnetstreifenkarten gelten heute allgemein als nicht mehr sicher genug, da sie ohne großen technischen Aufwand kopierbar sind. Zudem unterliegen die Karten einem hohen Verschleiß. Dennoch wird dieses System zum Beispiel noch immer gerne in Hotels verwendet, da es sehr preiswert herzustellen ist. Die Magnetkarte wird jedoch immer mehr von der Chipkarte wie zum Beispiel die Smart Memory Card (ähnlich der Krankenkassenkarte) verdrängt. Diese hat zudem den Vorteil, dass die Daten der Schließberechtigungen bei Verwendung einer so genannten Smart Processor Card verschlüsselt abgespeichert werden können. Zudem ist ein größerer Speicher als auf einem Magnetstreifen möglich. Auch für die Chipkarte liegt der Haupteinsatzbereich im Hotelgewerbe.
Der sogenannte iButton, ein Markenname von Dallas Semiconductor, hat sich im Bereich der Zutrittskontrolle ebenfalls bereits etabliert. Der iButton beruht auf der Eindraht-Technik, bei welcher gerade mal zwei Kontakte ausreichen, um Daten zwischen dem Identmittel und Entscheidungselektronik auszutauschen. Dies ermöglicht eine äußerst kompakte wie robuste Bauform.
Als weiteres passives Identmittel können auch Kennwörter oder PINs dienen, zum Beispiel als Türöffnungscode, der über ein Nummerntastenfeld einzugeben ist.
Bluetooth-Mobiltelefon als Identmittel
Seit 2006 gibt es die Möglichkeit über Bluetooth das Mobiltelefon als Identmittel, also als Schlüssel, zu nutzen.
Es wird zwischen zwei Systemen unterschieden:
• Solche, die ohne spezielle Software auf dem Mobiltelefon auskommen. Hierbei wird nur die MAC-Adresse des Bluetooth-Interface ausgelesen, also geprüft, als welche Mobiltelefone sich die nahen Geräte ausgeben. Manche Systeme, etwa die von SOREX, unterstützen ohne Software auf dem Mobiltelefon zusätzlich ein Passwort.
• Solche Systeme, die mit spezieller Software auf dem Mobiltelefon ein Passwort abfragen.
Es sind Anbieter verschiedener Systeme auf dem Markt.
Biometrie
Des Weiteren können auch biometrische Merkmale wie beispielsweise
• Fingerabdruck
• Iris- oder Netzhautscan
• Handflächenabdruck
• Handvenen
• Gesichtsmerkmale
zur Identifikation oder Verifikation herangezogen werden.
Fälschungssicherheit
Um das Duplizieren von Ausweisen zuverlässig zu verhindern, werden zunehmend Crypto-Chipkarten eingesetzt, bei denen eine Authentifizierung nach dem Challenge-Response-Verfahren genutzt wird. Die dabei verwendeten Verschlüsselungsverfahren sind in der Regel DES oder Triple-DES. Zu diesen Karten zählen z.B. die TCOS-Chipkarte oder die Mifare DESFire. Zusätzlich kann bei diesen Karten auch eine PIN eingesetzt werden, mit der sich der Besitzer gegenüber der Karte als rechtmäßiger Nutzer ausweisen muss. Diese beiden Funktionen sind eine der Grundvoraussetzungen um die BSI-Richtlinie TL 03403 (vormals BSI 7551) Klasse 3 zu erfüllen.
Aufbau eines elektronischen Zutrittskontrollsystems
Ein System besteht aus mindestens drei Komponenten, die in einem oder mehreren physischen Geräten untergebracht sein können. Der Sensor nimmt die Identifizierung oder Verifizierung des Benutzers auf und übermittelt diese der Zutrittskontrollzentrale, in der das Regelwerk WER-WANN-WO angewendet wird. Bei Berechtigung wird ein Aktor angesteuert und der Zutritt gewährt. Die Zentrale trifft diese Entscheidung entweder selbst (Offline-System) oder lässt sich diese von einer zentralen Kontrollinstanz erst bestätigen (Online-System). Zutrittskontrollsysteme treten meist in zentraler oder dezentraler Topologie oder einer Mischform auf. Bei einer zentralen Anordnung sind alle Sensoren (Leser)und Aktoren (Türöffner, Schleusen, o. ä.) mit der zentral installierten Zutrittskontrollzentrale verbunden, die meist in einem gesicherten Bereich wie z. B. Technikraum untergebracht ist. Bei einer dezentralen Anordnung liegen viele kleinere, häufig miteinander vernetzte, Zutrittskontrollzentralen in unmittelbarer Nähe zu Sensor und Aktor. Diese arbeiten entweder eigenständig und sind über Ethernet, EIB oder seriell per RS485 vernetzt, oder mit einer zentralen Hauptsteuerung verbunden. Die Steuerungen speichern bis zu tausende Zutrittsberechtigungen und Protokolle intern auch bei Ausfall der Vernetzung ab. An die Steuerungen können auch mehrere Sensoren wie Tür- und Riegelkontake angeschlossen werden. Dadurch können Kompromittierungs- und Einbruchsversuche erkannt und einer Einbruchmeldeanlage übergeben werden.
Immer mehr setzen sich für kleinere oder mittlere Anforderungen anstelle solcher aufwändig zu verkabelnden Zutrittskontrollen auch autark arbeitende Beschlagssysteme durch. Hierbei sind Lesekopf, Verriegelungstechnik und Entscheidungselektronik im Beschlag integriert, sind oft batteriebetrieben und funktionieren ohne weiteren größeren Umbau der Türe mit den meisten handelsüblichen DIN-Einsteckschlössern. Der Verschluss wird entweder über eine Blockade oder einen Leerlauf des Drückers (Fallensicherheit) oder über einen fest am Beschlag montierten Drehknauf gewährleistet (Riegelsicherheit), welche erst bei berechtigtem Zutritt einkuppeln und manuell bedient werden können.
Der Fortschritt der technischen Entwicklung hat auch bereits eine Vielzahl von elektronischen Knaufzylindern hervorgebracht, welche ganz einfach an Stelle eines mechanischen Zylinders in beinahe jedem beliebigen Türschloss eingebaut und nachgerüstet werden können. Diese verfügen in der Regel über zwei Drehknäufe, von welchen der auf der Außenseite leer durchdreht und erst bei berechtigtem Zutritt bedienbar wird. Bei elektronischen Knaufzylindern mit einer beidseitigen Zutrittskontrolle ist dies sogar auf beiden Seiten der Fall.
Mit steigender Anzahl dieser Beschlags- und Zylinderlösungen bei einem Betreiber steigt der Verwaltungsaufwand, die Schließpläne zu aktualisieren oder Meldungen an einer zentralen Stelle wie Pförtner oder Sicherheitszentrale zur Verfügung zu stellen. Die Anbindung in Echtzeit von Türbeschlägen und Terminals erfordert eine aktive Verbindung, die nicht per Handheld oder zu Fuß ermöglicht werden kann. Die nachträgliche Vernetzung erfordert dann meist einen ähnlichen Aufwand wie die Installation eines herkömmlichen Zutrittskontrollsystems, wobei auch Systeme mit Funk, Handy oder anderen alternativen Anbindungen auf dem Markt existieren. Einige Lösungen gehen hierbei den alternativen Weg, nicht das Gerät zu verkabeln, sondern das Ausweismedium als Mittler sowohl für die Berechtigung als auch andere Daten zu benutzen.
Die Interaktion zwischen Sicherheitsanlagen nimmt für die Betreiber solcher Systeme einen immer höheren Stellenwert ein. Daher bieten mehrere Hersteller Lösungen an, um Sicherheitssysteme aus unterschiedlichen Disziplinen (Brandmeldetechnik, Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung etc.) und häufig auch von unterschiedlichen Herstellern miteinander zu vernetzen. Ziel dieser Bemühungen ist es, den Betreuungsaufwand zu minimieren oder gesamtheitliche Sicherheitskonzepte umzusetzen.
Ein Lichtruf, auch unter Schwesternruf oder Patientenruf geläufig, ist ein elektro-optisches Meldesystem, das in der Krankenpflege in Krankenhäusern, Hospitälern und anderen Pflegeeinrichtungen angewendet wird. Das bis heute verwendete Grundprinzip wurde in den 1880er Jahren durch den Unternehmer und Erfinder Alois Zettler entworfen.
Mit der Lichtruf-Anlage soll im Detail das Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten ermöglicht werden. Prinzipiell wird beim Lichtruf mittels elektrischer Signalübertragung von einem Signalgeber in einem Krankenzimmer ein Lichtsignal bei dem Aufenthaltsort der zuständigen Person bzw. zu einem Schwestern-/Pflegerzimmer ausgelöst. Es können dabei auch akustische Signale anstelle von oder zusätzlich zu Lichtsignalen zur Anwendung kommen. Der das Signal auslösende Impuls wird üblicherweise durch eine elektrische Leitung oder durch ein Funksignal übermittelt. Neben den traditionellen Lichtrufanlagen, die lediglich ein Lichtsignal auslösen, wurden mit der Zeit viele Varianten entwickelt, die über Gegensprechanlagen auch eine akustische Kommunikation ermöglichen. Außer in der Krankenpflege sind Lichtrufanlagen in vielen Gebieten mittlerweile unentbehrlich geworden, zum Beispiel in der Industrie, in Bereichen der Telekommunikation und der Fernmeldetechnik, im Lufttransport und beim Militär.
Rechtliche Einordnung
Für die Anforderungen und die Ausführung nach dem Stand der Technik fallen Lichtrufanlagen in den Einzugsbereich der Normen DIN VDE 0834 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegehäusern und ähnlichen Einrichtungen“ [1] sowie der DIN V VDE V 0825-1 "Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten"[2] und die DIN-EN-50131-1 bzw. DIN VDE 0830-1 "Leitfaden für Einrichtungen von Alarmanlagen zur Erreichung der Übereinstimmung mit EG-Richtlinien"[3] als deutsche Fassung der EN 50131-1:2006 + A1:2009 „Personen-Hilferufanlagen“.
Lichtrufanlagen sind keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes, da sie nicht zur unmittelbaren Überwachung von Patienten dienen.
Übertragungssysteme
LON-Bus
Auf dem kabelgebundenen Weg ist das LON-Bus-System nach ISO ISO/IEC DIS 14908-1 bis -4 (bisher seit 2008 nur Entwürfe) weit verbreitet, die internationale Norm ist jedoch noch in keinem der vier Teile endgültig verabschiedet. Nach ISO 14908-2 [4] werden über 4 Adern in 2 Paaren die zu verbindenden Module angebunden. Zwei Adern sind hier für die Spannungsversorgung, die restlichen zwei Adern für die Rufübermittlung zuständig. Nach ISO 14908-4 [5] wird eine IP-Verkabelung berücksichtigt. Eine Lösung nach ISO/IEC 14908-3 [6] mit Signalisierung über die Energieversorgung bleibt voraussichtlich zumindest für den Signalisierungspfad vom Rufgeber unverträglich mit VDE 0834 und ist daher auch für den Signalisierungspfad zum einzelnen Lichtsignal eher unwirtschaftlich.
ISO/IEC 14908-1 [7] legt die Norm für ein Übertragungsprotokoll fest. Jedes Modul hat eine eigene LON-Nummer welche das Modul im System identifiziert. Für die Konfiguration werden der Typ des Moduls und die LON-Nummer in die CPU geschrieben um den Ruf richtig zu deklarieren.
Local-Bus
Eine weitere Möglichkeit sind proprietäre Bus-Systeme verschiedener Anbieter. Hierbei werden meist 4 oder 8 Adern verlegt, je nach Hersteller und Produkt. Die Adernverteilung ist prinzipiell ähnlich unter den Anbietern, lediglich die Konfiguration der Komponenten ist verschieden, da hier das System komplett über eine Weboberfläche konfiguriert werden kann.
IP-Verkabelung
Neuere Systeme verlassen die Verkabelungskonzepte der herkömmlichen Telefontechnik und benutzen eine mit internationalen Standards konforme Infrastruktur für lokale Vernetzung. Die Norm VDE 0834 fordert für die Lichtruf-Signalisierung eine separate Verkabelung, so dass aus Gründen der betrieblichen Zuverlässigkeit nach dem Stand der Technik eine eigenständige, den industriellen Standards IEEE 802.3 entsprechende Verkabelung erforderlich wird.
Drahtlose Lösungen
Die Übertragung der Funktionen der Ruftaster auf eine nicht mehr an Kabel gebundene Ausführung ist in der Norm VDE 0834 nicht ausdrücklich ausgeschlossen und entspricht damit formal ebenfalls dem anerkannten Stand der Technik. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die verlässliche Meldung durch den Ruftaster auch von der Art, wie der Benutzer diesen trägt oder hält, abhängig ist. Eine taugliche Lösung muss zudem auch die Ausbreitungs-Eigenschaften der jeweiligen Geräte-Sendefrequenz berücksichtigen.
Modultypen
Die angegebene Vielfalt stellt die mindeste Auswahl dar. Weitere Module betreffen die Verkabelung, die Funktionen der Meldezentrale und weitere für besondere Anpassung an Patienten verschiedener Gefährdungsgruppen.
Die Zuordnung der Module zur Kategorie der medizintechnischen Geräte ist nach dem Medizinproduktegesetz (kurz MPG) in Deutschland und Österreich nicht eindeutig bestimmt. Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie 90/385/EWG für aktive implantierbare medizinische Geräte, 93/42/EWG für Medizinprodukte lässt die funktionale Unterscheidung offen. Als Medizinprodukte gelten Geräte zur
• Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten;
• Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen;
• Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs;
Sämtliche explizit genannten Merkmale treffen für Geräte der Willensäußerung von Patienten, mithin für die Rufmodule formal nicht zu.
Lampenmodul
Das auffällige Lampenmodul als Namensgeber des Systemkonzepts der Lichtrufanlagen ist das im Flur oder Verbindungsgang über der Tür des einzelnen Patientenzimmers angebrachte Lichtsignal-, Lampen- oder Leuchtenmodul, das den eigentlichen Ruf mit verschiedenfarbigen Lampen oder LED signalisiert.
Rufmodul
Das Rufmodul oder Bettenmodul' ist die Auslöseeinrichtung für den Lichtruf. Sie ist in der Regel in Bettnähe per Kabel angeschlossen. Sie ist mindestens als so genannter Birntaster, also eine Kombination von Ruftaste und Rückmeldeleuchte ausgeführt, deren Status mit weiterem Tastendruck mindestens lokal zurückgesetzt werden kann.
Ruf- und Anwesenheitstaster bzw. Türkombination
Moderner Ruftaster
Dieses Modul ist meist in der Nähe der Tür im Patientenzimmer montiert und dient vorwiegend der Rufquittierung durch die Schwester/ den Pfleger oder dem Ruf nach weiterer Unterstützung. Die Betätigung setzt das Lichtsignal im Flur zurück oder meldet eine zusätzliche Anforderung mit einem Farbwechsel des Lichtsignals. Bei neueren Rufanlagen gibt es zudem die Möglichkeit einen medizinischen Notfall zu melden, welcher dann in allen Räumen in denen Anwesenheit eingestellt ist und im Stationsarztzimmer aufläuft. Teilweise wird hierbei gleich das Reanimationsteam mit angefordert. Bei einigen Anlagen kann zudem der Sicherheitsdienst alarmiert werden.
Bettenmodul mit Nebensteckkontakt
Das Bettenmodul ist ein einfaches Rufmodul ohne Anwesenheitstaste. Der Nebensteckkontakt dient dem Anschluss eines passiven Geräts zur Rufauslösung, dies kann ein Abrisskontakt, ein Bettbediengerät, oder ein Diagnosegerät sein.
Nassraummodul
Im Sanitärbereich eingesetzt ist dieser Modultyp mit Zugtaster bzw. Pneumatiktaster mit einem Kontakt ausgestattet, der keine elektrische Leitung zum Patienten führt und der nicht auf Tastendruck, sondern mit einer Feder oder einem aufgesetzten Schlauch auf Zug bzw. pneumatische Betätigung reagiert.
Signalsummer
Zur Verbesserung der Wahrnehmung der stillen Lichtsignale wird bei Auslösung eines Lichtrufs ein Summer aktiviert, der keine weitere Lokalisierung unterstützt.
Meldetableau
In modernen Lösungen ist im Schwestern- oder Pflegerzimmer eine Anzeigevorrichtung vorgesehen, die es dem Personal erspart, bei akustischem Signal zwecks Lokalisierung nach dem aktivierten Lampenmodul im Flur zu schauen. Auf der Anzeige steht dann z.B. Normalruf Z. 3 B. 1 oder Alarmruf Z. 1 WC.
Mit der E-PRÜFUNG teuren Elektroschäden vorbeugen und Leben schützen
Die E-PRÜFUNG ist die geprüfte Sicherheit Ihrer Elektroinstallation und Ihrer Elektrogeräte. Sie wird ausschließlich vom hochqualifizierten Fachpersonal der Innungsfachbetriebe durchgeführt und mit einer E-PRÜFUNGS-Plakette gekennzeichnet. Sorgenfrei und sicher leben, denn mit der E-PRÜFUNG haben Sie das Maximum an Sicherheit getan.
Sichern Sie sich Ihre Vorteile:
- Mit der E-PRÜFUNG haben Sie die Gewissheit, dass die geprüften Elektroanlagen und -geräte allen Sicherheitsaspekten genügen. So schützen Sie Ihre Familie und Ihren Betrieb.
- Mit der E-PRÜFUNG weisen Sie den einwandfreien Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und Geräte z.B. bei Schadensersatzansprüchen gegenüber Versicherungen nach.
- Mit der E-PRÜFUNG beugen Sie vor, bevor ein Schaden entsteht. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen und hohe Reparaturkosten erspart.
- Mit der E-PRÜFUNG erhalten Sie zusätzlich eine Energiesparberatung vom Fachmann.