Informationen zum Brandschutzbeauftragten (BSB)
Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten, sondern führen oftmals zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung infolge von Lieferunfähigkeit und Kundenverlust. Daher sind Brandschutzmaßnahmen immer Existenzsicherung sowohl für den Einzelnen als auch für das Unternehmen selbst. Für Beratungen und zur Unterstützung auf dem weiten Feld der Brandprävention steht den Arbeitgebern, Unternehmern oder Gebäudebetreibern der Brandschutzbeauftragte (BSB) zur Seite. Häufig werden BSB in den jeweiligen Baugenehmigungen oder in den Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer für Objekte besonderer Art und Nutzung explizit gefordert.
Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter kann nachhaltig zum Unternehmenserhalt beitragen. Daher empfehlen bzw. fordern sowohl maßgebliche Institutionen wie Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften als auch Organisationen wie die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) für viele Einrichtungen aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten (BSB).
Weiterhin können organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung finden.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.