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Ein Notdienst, der Ihnen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung steht, ist nur eine unserer vielen Serviceleistungen.

Brandschutztüren, Feuerschutztoren, Brandschutzvorhänge

Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Anforderungen

Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN 4102-5 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, für welche Dauer der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss.

Es wird unterschieden zwischen feuerhemmenden (T30), hochfeuerhemmenden (T60) und feuerbeständigen Feuerschutzabschlüssen (T90). Diese sind wiederum unterteilt in einflüglige Türen z. B. (T90-1) und zweiflügelige Türen z. B. (T90-2).

Welche Feuerwiderstandsklasse für einen Feuerschutzabschluss erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die er eingebaut wird. Verglasungen, welche in Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden, müssen für dieselbe Feuerwiderstandsklasse, wie der Feuerschutzabschluss zugelassen sein (z. B. F90-Verglasung in T90-Türen).

Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Teilweise verfügen Feuerschutzabschlüsse über Feststellanlagen, welche die Feuerschutzabschlüsse offen halten. Über autarke Brandmelder gesteuert, werden diese Feuerschutzabschlüsse bei Branddetektion automatisch geschlossen.

Zusätzlich können Feuerschutzabschlüsse auch rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung an den Feuerwiderstand erfüllen. Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095. Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS.

Die Rauchdichtigkeit wird über eine allseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein.

Zulassung

Feuerschutzabschlüsse müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen sein. Diese Zulassungen werden in der Regel für 5 Jahre erteilt und auf Antragsstellung auch ggf. verlängert. Erlischt eine Zulassung, ist die Grundlage für die Verwendung als Feuerschutzabschluss im Sinne der Landesbauordnungen nicht mehr erbringbar und der Feuerschutzabschluss kann nicht mehr verwendet werden. Es sei denn, der Feuerschutzabschluss wurde vor Ablauf des Zulassungsbescheides eingebaut und der Übereinstimmungsnachweis der Firma, die den Einbau der Türe vor Ablauf des Bescheides vorgenommen hat, ist noch verfügbar und wurde vom Betreiber aufbewahrt. Auf Brandschutztüren ist dauerhaft ein Schild angebracht, auf dem die Zulassungsnummer des DIBt (früher IfBt) eingeprägt ist, z. B. großes Ü T 30-2 MPA NRW Z-1.2-3456; dieses liest sich wie folgt: 2-flügelige Tür, 30 Minuten feuerhemmend, überwacht durch das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, Zulassung durch DIBt mit Zulassungsbescheid mit Nummer Z-X-xxxx. Dieses Schild ist vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen und darf nicht entfernt werden; sollte es fehlen, ist die Zulassung als Feuerschutzabschluss erloschen oder niemals erbracht worden.

Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:

  •  Zulassungsschild auf dem Türblatt,

  •  Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,

  •  Wartungsanleitung,

  •  Zulassungsbescheid des DIBt.

Rauchschutztüren benötigen lediglich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt auch den Einbau. Brandschutztüren (ebenso Rauchschutztüren) bilden eine Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen.

Brand- und Rauchschutztüren verschiedener Klassen gibt es sowohl aus Stahl, Aluminium und Holz, als auch als Mischkonstruktionen dieser Materialien. Ebenso sind (mehr oder minder großflächige) Elemente aus temperaturbeständigem Glas möglich.

Brandschutzordnung- und Konzepte

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn
a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so nennt. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein. In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.

Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, entwickelt man in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes.

Ein Brandschutzkonzept sollte immer aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen bestehen. Für die Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt:

    • Vorbemerkung, Einleitung
    • Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
    • Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
    • Brandschutzmaßnahmen

Sie umfassen alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

    • Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
    • Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
   • Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.

Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Ein Brandschutzkonzept ist eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Es muss von Behörden, Bauherrn, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Es besteht immer aus verschiedenen Brandschutzeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, deren Auswahl von den möglichen Brandszenarien, vom festgelegten Schutzziel und vom akzeptiertem Schaden aus Sicht der oben genannten Schutzziele anhängig ist.

Erfolgreich ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandversuchen oder Simulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Verknüpfung des Brandes bzw. zur Erreichung der gewünschten Schutzziele gezeigt hat. Dazu reichen theoretische, physikalische Überlegungen nicht aus. Simulationen als wahrscheinlichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen.

Ist zur Errichtung des Schutzzieles als Kompensationsmaßnahme für baulichen Mängel der Einbau einer Brandmeldeanlage erforderlich, muss ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Phase 5 erstellt werden.[1]
Grundsätze

Ein durch den Bauherrn/Betreiber eines Gebäudes entwickeltes Brandschutzkonzept sollte Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz beinhalten.

Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten. Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer abgeleitet werden.
Einzelnachweise

Konzept und Schutzziele der Brandmeldeanlage, beschrieben in der Phase 5 der DIN 14675

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist nach näherer Maßgabe der Bauordnungen der Länder nachzuweisen (Brandschutznachweise). Diese Brandschutznachweise werden den unterschiedlichen Bauordnungen der Länder entsprechend geprüft oder ungeprüft als Bestandteil der Bauvorlagen bei der Errichtung baulicher Anlagen herangezogen. Die Visualisierung der Brandschutznachweise ist bei brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sowohl dem Errichter ein wichtiges Hilfsmittel, erforderliche raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse dem Brandschutzkonzept entsprechend auszuwählen, als auch dem Betreiber, deren Funktion zu erhalten.

Brandmeldeanlagen (BMA ) aller Fabrikate

brandm3Wir sind ein VdS - anerkannter Errichterbetrieb für Brandmeldesysteme und sind in der Lage, nahezu alle auf dem Markt befindlichen Systeme zu warten und instandzuhalten. Sollen Menschen vor Gefahren rechtzeitig gewarnt und in Sicherheit gebracht werden, sind wertvolle Einrichtungen zu schützen, dann lässt sich dieses Ziel in der Regel nur mit Frühwarnsystemen erreichen.

Da Brände sehr häufig erst nach Betriebsschluss ausbrechen, und der Einsatz von Wachpersonal die Entdeckungszeit von Bränden nicht genügend beeinflusst, können schnell erhebliche Gefährdungen entstehen.

Brandmeldeanlagen können diese Entdeckungszeit klein halten.
Ihre Hauptfunktionen sind Melden und Alarmieren, Schließen von Brandschutztüren, Öffnen von RWA - Anlagen, sowie Auslösen von automatischen Löschvorrichtungen. Sie reagieren auf Rauch, Flammen oder eine entsprechend hohe Wärmeentwicklung bzw. schnelle Temperaturänderung.

Wandhydranten/NT-Stationen/Steigleitungen

wandhydrantWandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind.

In einer meist plombierten Wandnische ist ein Ventil angebracht, an das ein gerollter Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen ist. In Deutschland dient dazu meist ein formbeständiger Druckschlauch-W, der von Wasser durchflossen werden kann, auch wenn er noch aufgerollt ist. Eine Normierung existiert durch die Norm DIN 14 461.

In Österreich wird eher ein C-Druckschlauch verwendet. Zwar muss er vor dem Einsatz komplett abgerollt werden, dafür ist sein Platzbedarf wesentlich geringer. Sie müssen der Norm ÖNORM EN671 und der TRVB F-128 00 entsprechen.

Versorgt werden Wandhydranten von einer unter Druck stehenden Steigleitung. Wandhydranten werden durch ein Piktogramm gekennzeichnet: früher ein weißes H auf rotem Grund, heute ein symbolisch dargestellter weißer Schlauch auf rotem Grund.

Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Häufig sind daher neben dem Wandhydranten auch ein Feuerlöscher und ein Druckknopffeuermelder untergebracht. Der Platz vor einem Wandhydranten muss immer frei bleiben, damit er leicht zugänglich ist.

In der Norm DIN 14 461, Teil 1, werden Wandhydranten seit der Ausgabe 2003-07 in die Typen „S“ und „F“ unterschieden.

TYP „S“ beschränkt sich auf Wandhydranten „zur Selbsthilfe“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs ist zwingend aus einem formstabilen Material (min. 3/4“) auszuführen. Die geforderte Wassermenge beträgt nach 24 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 2 Wandhydranten und können somit abweichend den üblichen Installationsregeln der DIN 14 461 mit den Nennweite DN 25 (1“) angeschlossen werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „S“ zu versehen.

TYP „F“ beschreibt die Wandhydranten „zur Selbsthilfe und zum Einsatz der Feuerwehr“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs kann entweder aus formstabilem Material (min. 1“) oder aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch bestehen. Die Dimensionierung der Steigleitungen wird in der DIN 1988 geregelt, während die nötigen Löschwassermengen der DIN 14 461, Teil 1 zu entnehmen sind. Am letzten Wandhydranten des Steigstranges müssen 100 l/min (6 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 3 Wandhydranten bereitgestellt werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „F“ zu versehen.

Feuerlöschgeräte - u. anlagen

Wir überprüfen Feuerlöschgeräte aller Art nach den jeweils aktuellen Normen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Druckerhöhung

produkte druckerhhungsanlagen

Druckerhöhungsanlagen
Weil Wasser Leben ist  
Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im Brandschutz

Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und dienen der Brandbekämpfung zur Rettung und dem Schutz von Personen. Meist werden sie von den Brandschutzbehörden unter Bezugnahme auf das jeweils gültige Baurecht gefordert. Sind solche Anlagen unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen, unterliegen sie besonderen Anforderungen, um die Trinkwasserqualität aufrecht zu erhalten. Mit der DIN 1988 Teil 600 werden bereits Ausführung und Anschluss von Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen geregelt. Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 01. November 2011 in Kraft getreten ist, verschärft die Situation.

Trinkwasserqualität

Im Alltag werden Feuerlösch- und Brandschutzanlagen während ihrer Lebensdauer - ausgenommen bei den jährlichen Wartungsarbeiten oder eventuellen Probeübungen - sehr selten oder überhaupt nicht betrieben. Sind sie ständig mit Wasser gefüllt und werden sie nicht ausreichend durchspült, stagniert das Wasser. Es besteht die Gefahr, dass das Wasser verkeimt und damit hygienisch bedenklich wird. Sind solche Anlagen an das Trinkwassernetz angeschlossen, stellen sie eine Bedrohung für die Qualität des Trinkwassers und somit für die menschliche Gesundheit dar.
Trinkwasserverordnung und Brandschutz

Auf Seiten des Brandschutzes berührt die Trinkwasserverordnung die Betreiber von Objekten mit Wandhydranten. Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, nicht zurück ins Trinkwassernetz fließen darf. Dies gilt für Regenwasser, genauso für Wasser aus Heizungsanlagen, aber auch aus Löschleitungen. Durch den Einbau einer so genannten „Sicherheitseinrichtung“ hat der Betreiber dafür zu sorgen, Trinkwasser von Nichttrinkwasser zu trenen. Für solche Anforderungen hält Jockel gemeinsam mit seinen Partnern kompetente und wirtschaftliche Lösungen bereit.

Sicherheits - und Notlichtanlagen nach DIN 1838, EN 50172, VDE 0108/100

sicherheitGebäude können groß und unübersichtlich sein. Bei Stromausfall ist die Orientierung häufig stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Ein komplett vom normalen Stromnetz unabhängiges, zweites Beleuchtungssystem mit eigener Stromversorgung ermöglicht das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes und erleichtert den Einsatz von Rettungskräften. Bei der Notbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung kann unterschieden werden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.

Sicherheitsbeleuchtung
Piktogramm auf Sicherheitsbeleuchtungen
Sicherheitsbeleuchtung im Euerwangtunnel (Längsabstand der Lampen: 18 m) Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, einen Raum oder ein Gebäude im Gefahrenfall sicher zu verlassen, zum Beispiel einen Notausgang zu finden, oder einen gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. Teil der Sicherheitsbeleuchtung sind beleuchtete Schilder mit den kleinen, laufenden Männchen auf grünem Grund. Dies sind auch Sicherheitsleitsysteme.

Zudem ermöglicht die Sicherheitsbeleuchtung auch Rettungskräften, wie der Feuerwehr, die Orientierung während der Rettung von Personen im Gebäude. Eine Besonderheit gibt es in Eisenbahn-, Straßenbahn-, und U-Bahntunneln: Dort werden die Notausgänge statt mit grünen mit blauen, beleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit Eisenbahnsignalen auszuschließen.

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege hilft dabei, einen Ort gefahrlos zu verlassen (Evakuierung). Sie ermöglicht es, Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen zu finden.

Antipanikbeleuchtung

Die Antipanikbeleuchtung soll eine Panik im Dunkeln vermeiden. Die Antipanikbeleuchtung muss gleichmäßig verteilt werden, höchstens darf das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke 40:1 betragen. Nach fünf Sekunden müssen 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke vorhanden sein, nach einer Minute 100 % (DIN EN 1838).

Ersatzbeleuchtung

Die Ersatzbeleuchtung stellt sicher, dass bei einem Netzausfall die Arbeiten noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden können. Ersatzbeleuchtungen kommen zum Beispiel bei Überwachungsanlagen, Kommandoräumen der Sicherheitsorgane oder von Industrieanlagen oder in Operationsräumen von Krankenhäusern zum Einsatz.

Stromversorgung

Die Stromversorgung erfolgt aus einer Ersatzstromquelle. Dies kann ein Notstromgenerator oder batterie-gestützt sein. Die Notbeleuchtung kann in Dauerschaltung (ständiger Leuchtbetrieb) oder in Bereitschaftsschaltung (Einschaltung der Leuchten bei Stromausfall) betrieben werden. Es gibt auch die Möglichkeit des Ein- und Ausschaltens von Notleuchten. Hierbei sind die Leuchten dann mit elektronischen Modulen ausgestattet, die entweder über eine Ansteuerung mittels örtlichen Tastern oder über einen Datenbus angesteuert werden. Bei Stromausfall der Normalnetzversorgung sorgen die elektronischen Module für eine zwangsweise Einschaltung der Notleuchten (versorgt über die Ersatzstromquelle).

Berufsgenossenschaftliche Regeln

Hinweise zur Gestaltung von Sicherheitsleitsystemen und Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeitsstätten sind enthalten in der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:

    BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)

Deutsche Normen

Die Notbeleuchtung ist stark durch Normen geregelt. Beispiele für relevante Normen in Deutschland sind:

        • DIN EN 1838: Notbeleuchtung
        • DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
        • DIN VDE 0108-2 für Versammlungsstätten
        • DIN VDE 0108-3 für Geschäftshäuser und Ausstellungsstätten
        • DIN VDE 0108-4 für Hochhäuser
        • DIN VDE 0108-5 für Gaststätten und Hotels
        • DIN VDE 0108-6 für Geschlossene Großgaragen
        • DIN VDE 0108-7 für Arbeitsstätten
        • DIN VDE 0108-8 für Fliegende Bauten als Versammlungsstätten, ...

Die Normenreihe DIN VDE 0108 Teile 1 bis 8 wurde am 1. Oktober 2005 ersetzt durch DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100), durfte aber noch bis zum 1. März 2007 angewendet werden.

    • DIN EN 50172 (VDE 0108-100): Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
    • DIN V VDE V 0108-100 (VDE V 0108-100): Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
    • DIN EN 50171 (VDE 0558-508): Zentrale Stromversorgungssysteme
    • DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22): Leuchten – Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
    • DIN 4844-1:2012-06 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen
    • DIN 4844-2:2012-12 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen
    • DIN ISO 3864-1: Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen
    • DIN EN ISO 7010:2012-10 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2011); Deutsche Fassung EN ISO 7010:2012

Löschanlagen

Eine Feuerlöschanlage ist eine ständig betriebsbereite technische Anlage, die einen Brand mit einem Löschmittel löscht.

Stationäre (ortsfeste) Feuerlöschanlagen bestehen aus einem Rohrleitungssystem mit geeigneten Ausgabevorrichtungen (Beispiele: Sprinkler, Löschdüse), über die im Einsatzfall das Löschmittel ausgetragen wird. Sie werden entweder automatisch indirekt durch Brandmelde- und Löschsteueranlagen oder direkt durch mechanische Branderkennungs- und Auslöseelemente (Beispiele: Glasfass, Schmelzlot) oder auch manuell ausgelöst. Die Anlagen sollen einen Brand selbsttätig löschen oder ihn so lange eindämmen, bis die Feuerwehr eintrifft, um ihn zu löschen.

Mobile Feuerlöschanlagen gibt es fest in Feuerwehrfahrzeuge eingebaut, als Wechselauflieger oder als Container für Feuerwehrfahrzeuge, die je nach Einsatzfall auf dem Trägerfahrzeug zum Einsatzort kommen (Beispiel: Mobile Kohlendioxid-Feuerlöschanlagen für Unternehmen der chemischen Industrie).

Arten von Feuerlöschanlagen

  • Wasserlöschanlagen

          • Sprinkleranlagen
          • Sprinkler-Nassanlage
          • Sprinkler-Trockenanlagen
          • Vorgesteuerte Sprinkleranlagen

          • Sprühwasserlöschanlagen

          • Wassernebel-Löschanlagen

          • Hochdruck-Wassernebel-Löschanlagen
          • Niederdruck-Wassernebel-Löschanlagen

          • Schaum-Löschanlagen

  • Gaslöschanlagen
          • Kohlenstoffdioxid-Löschanlage (CO2-Löschanlage)
          • Inertgas-Löschanlagen
          • Argon-Löschanlagen
          • Stickstoff-Löschanlagen
          • Inertgas-Löschanlagen mit Gasgemischen (Inergen, Argonite)
          • Chemische Löschanlagen (Halon, FM-200, Novec 1230)

  •  sonstige Löschanlagenarten

          • Pulverlöschanlagen
          • Explosionsschutzanlagen

Aktive Brandvermeidungssysteme wirken wie Stickstoff-Feuerlöschanlagen; sie führen dem zu schützenden Raum jedoch vorbeugend Stickstoff zu, sodass ein Brand gar nicht erst entstehen kann.

Rauchansaugsysteme und Sonderbrandmelder

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•    Brandfrühesterkennung dank innovativer, hochsensibler Lichtquellentechnologie HPLS
•    hohe Täuschungsalarmsicherheit mit der Brandmustererkennung LOGIC·SENS
•    bis zu 3 Alarmschwellen für ein gestuftes Alarmierungskonzept
•    breite, nach EN 54-20 zugelassene Zubehörpalette
•    hohe Modularität für eine angepasste, kosteneffektive Lösung
•    planungssichere Projektierung über 5 Mausklicks
•    zeitsparende Inbetriebnahme durch Plug & Play
•    Zweimelderabhängigkeit für die Raum- und Einrichtungsüberwachung möglich als leise Variante ab 23 dB (A) verfügbar
 

Souverän unter extremen Bedingungen

Schwierige Umgebungsbedingungen wie extreme Luftfeuchtigkeit und Schmutzbelastung, hohe Temperaturen oder große Höhen stellen konventionelle Brandmelder vor kaum lösbare Aufgaben. Auch bei hohen ästhetischen Anforderungen an die Umgebung oder einer erforderlichen individuellen Anpassung beginnt die Welt der Sonderbrandmeldetechnik. Hekatron bietet mit der Produktpalette Sonderbrandmeldetechnik die passende Lösung für jeden Anwendungsfall und garantiert damit für Sicherheit auch unter den schwierigsten Bedingungen.

51 asd 535Patentlösung - Der Ansaugrauchmelder ASD 535
Der ASD 535 ist die zeitgemäße Ausführung eines universellen und leistungsstarken Ansaugrauchmelders.

Hohe Empfindlichkeit, verdeckte Montage, erhöhte Standzeit sowie eine intuitive und sichere Projektierung sind nur einige der Anforderungen an Ansaugrauchmelder der neusten Generation. Der ASD 535 ist die zeitgemäße Ausführung eines universellen und leistungsstarken Ansaugrauchmelders. Dank des hoch-dynamischen Sensors (HD-Sensor), des einstellbaren Ventilators und der Möglichkeit asymmetrische Rohrsysteme umzusetzen, eröffnet der ASD 535 ganz neue Dimensionen im Bereich der Präzision, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit, gerade unter extremen Bedingungen.
Eine automatische Einlernphase und einfache Einstellmöglichkeiten erleichtern die Inbetriebnahme und Bedienung. Die Software Pipeflow garantiert eine sichere Projektierung nach DIN EN 54-20 und ist zudem VdS-zertifiziert. Abgerundet wird das Leistungsprofil durch die intelligente Systemintegration, die durch praktische Zusatzmodule realisiert und erweitert werden kann. Für die Brandfrüherkennung in Tiefkühllagern kann der Hekatron Ansaugrauchmelder ASD 535 LT (Low Temperature) eingesetzt werden.
Souveränität in allen Bereichen, die keine Wünsche offen lässt - der neue ASD 535 von Hekatron.

51 adw 511a hochofenDer linienförmige Wärmemelder ADW 511A

Herrschen extreme Umgebungsbedingungen wie Hitze, Feuchtigkeit, Staub sowie Dampf- oder Gasentwicklung, bei denen auch herkömmliche Wärmekabel nicht eingesetzt werden können, erweist sich der linienförmige Wärmemelder ADW 511A als zuverlässiger Brandmelder. Einzigartig ist, neben seiner individuellen Programmierbarkeit, dass der Melder sich in einstellbaren Intervallen selbst prüft und somit den Wartungsaufwand auf ein Minimum reduziert.

Anwendungsbereiche des ADW 511A:

  •  Straßen-, Eisenbahn- oder U-Bahn-Tunnels
  •  Chemieanlagen
  •  Bäckereien, Hochöfen sowie Lebensmittelindustrie
  •  Lager für brennbare Gase und Flüssigkeiten

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Der linienförmige Rauchmelder ILIA

In großen industriellen oder öffentlichen Gebäuden reicht die maximale Installationshöhe konventioneller Brandmelder oft nicht aus. Hier kommen linienförmige Rauchmelder zum Einsatz, die problemlos auch in großen Höhen installiert werden können und dort zuverlässig für Sicherheit sorgen.

Neben einzigartigen Systemeigenschaften ist ein weiterer großer Vorteil des ILIA eine abgesetzte Kontrolleinheit an einen leicht zugänglichen Ort platzieren zu können. Somit können alle Einstell-, Test- und Wartungsarbeiten bequem und sicher ausgeführt werden.

Anwendungsbereiche von linienförmigen Rauchmeldern:

  •  große industrielle und öffentliche Gebäude
  •  Messe- und Lagerhallen
  •  Garagen und Hangars
  •  Kirchenschiffe

Der linienförmige Wärmemelder LWM-1

Der linienförmige Wärmemelder LWM-1 ermöglicht das frühe Erkennen eines Brandes oder einer Überhitzung. Er eignet sich besonders gut für die Anwendung unter beengten Raumverhältnissen oder bei rauhen Umgebungsbedingungen,bei denen die Fehlalarmsicherheit anderer Brandmeldesysteme nicht hoch genug ist. Das System besteht aus zwei Komponenten: Der Auswerteeinheit LWM-1 und dem Sensorkabel.

Sie möchten mehr über unsere Brandmelder wissen? Gerne können Sie uns hier eine Nachricht zukommen lassen oder direkt mit Ihrem Gebietsverkaufsleiter Kontakt aufnehmen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) elektrisch/pneumatisch

produkte rwa

Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen
RWA/NRA

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA und Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) sind ein wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Sie sorgen dafür, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen abgeführt werden. Zu unterscheiden sind natürliche und maschinelle RWA. Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sorgen dafür, dass die Verbrennungsprodukte über Decken- oder Wandöffnungen entweichen können. Maschinelle Rauchabzüge werden mit speziellen Rauchabzugsventilatoren oder auch Entrauchungsventilatoren installiert, wenn es keine Möglichkeit gibt auf natürliche  Systeme zurückzugreifen. Ausgelöst werden die Anlagen, entweder manuell oder automatisch durch Brandmelder oder Brandmeldeanlagen.

Wirkungsweise von RWA-Anlagen

Bei einem Brand entstehen neben der Flamme, vorwiegend Rauch, Hitze und aufsteigende Brandgase. Diese steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht, die bis zur völligen Verqualmung der Räume und Gebäuden führen kann. Durch die Rauchabzüge wird eine Art „natürliches“ Rauchverhalten gewährleistet, so dass die feuereigene Thermik sich fortsetzen kann. Die vorhandenen Zuluftöffnungen im unteren Bereich sorgen für eine Art Kamineffekt, der den erforderlichen Ausgleich (Entrauchung) bewirkt.

Aufgaben von RWA-Anlagen

-    Flucht- und Rettungswege raucharm halten
-    Erleichterung der Brandbekämpfung
-    Ausbreitung des Brands verzögern bzw. vermeiden
-    Güter, Einrichtungen und Gebäude schützen
-    Folgeschäden durch Brandgase
-    Schnellere Evakuierung von Menschen und Tieren
-    Umweltschutz: Minimierung der Löschmittel und somit der Löschschäden

RWA-Systeme
Elektrisch, pneumatisch und pyortechnische RWA-Anlagen

V erschiedene Systeme für unterschiedliche Ansprüche sind möglich. Mit den Systemteilen können jegliche Art von Fenstern, Klappen und Lichtkuppeln automatisch und manuell, elektrisch bzw. pneumatisch betätigt werden. Entscheidende Überlegung bei der Anbringung einer RWA ist die Art der Anlage: Anlagen, die nur im Brandfall zu öffnen sind,  oder Anlagen die man auch zur allgemeinen Be- und Entlüftung nutzen kann.

Pneumatische RWA

Unabhängig von jeder Spannungsversorgung, hat die pneumatische RWA den Vorteilselbst bei totalem Stromausfall,funktionsbereit zu sein. Diese werden über Alarmkästen mit CO2 bedient (ausgelöst), oder mit einem sogenannten Thermoauslösegerät (TAG), dasz.B. mit einem Glaskolben oder mit einem Schmelzlot versehen ist und bei ca. 68°C unter der Kuppel eigenständig ausgelöst wird. Mit dem Thermoauslösegerät verbunden ist auch hier eine CO2 Flasche, die dafür sorgt dass sich die Kuppel eigenständig öffnen kann.Aufgrund des geringen Materialeinsatzes ist die pneumatische RWA die wartungsfreundlichste Lösung.

Elektrische RWA

Elektrische RWA können entweder mit Druckknopfmeldern manuell oder mit Rauchmeldern automatisch ausgelöst werden. Der Vorteil der elektrischen RWA ist, dass sie auch bei einem Stromausfall über die Not Akkus betrieben wird. Neben der Schutzfunktion im Brandfall kann diese Anlage  auch zur täglichen Be- und Entlüftung genutzt werden. Die Anlage lässt sich weiterhin mit einem Wind und Regenwächter  versehen, der sobald es zum plötzlich eintretenden Regen oder Wind kommt, automatisch die Lüftungsklappen schließt. Eine Nachrüstung in bestehenden Anlagen ist in aller Regel möglich

Pyrotechnisch RWA

Oder auch pyrotechnische Rasant-Öffner genannt, sind Rauchabzüge mit explosionsgasbetriebenen Schnellöffnern. Da bei nicht sachgemäßer Handhabung ein extrem hohes Verletzungsrisiko bis hin zur Todesfolge besteht, gilt hier besondere Vorsicht. Der Umgang mit pyrotechnischen Rasant-Öffnern ist nur autorisiertem Fachpersonal erlaubt. Der Ausführende sollte über eine fachliche Schulung und Unterweisung für pyrotechnische RWA nachweisen können.

 

struktur

Brandschutzabschottung (bautechn.Brandschutz nach DIN 4102)

Intumeszierende Brandschutzplatte für den baulichen Brandschutz

Im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes rückt das Thema Abschottungen mehr und mehr in den Focus der Objektverantwortlichen. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass auf Grund der zum Teil sehr komplexen Einbauvoraussetzungen sowie den immer wiederkehrenden Nachbelegungen, Abschottungen häufig fehlerhaft eingebaut sind oder aber sich auf Grund von Nachbelegungen nicht mehr in einem zulassungsgerechten Zustand befinden.

0164-z-z1Der wandbündige Einbau der ersten intumeszierenden Brandschutzplatte ist eine von zahlreichen Montagevarianten.

Für den zulassungsgerechten Verschluss von Kabel- und Rohrdurchführungen werden im Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme angeboten. Auf Grund von z.B. zusätzlichen notwendigen Beschichtungen von Kabeln und Schottoberflächen in vorgeschriebenen Trockenschichtstärken sowie unterschiedlichen Abstandsregeln der jeweils durchgeführten Medien, wird den Verarbeitern solcher Systeme das zulassungsgerechte Montieren nicht unbedingt erleichtert.

Umso wichtiger ist es für die jeweiligen Objektverantwortlichen, darauf zu achten, dass Systeme zum Einsatz kommen, die ohne zusätzliche Beschichtungen auskommen, Systeme die durch ihr reaktives, intumeszierende  Verhalten (intumescere (lat.) = anschwellen) zusätzliche Sicherheiten bieten und zudem im Bereich der Nachbelegungen nachhaltige Vorteile in der Instandhaltung mitbringen. Diesem Konzept hat sich u.a. die Zapp-Zimmermann GmbH verschrieben. Mit dem neuen Kombischott "System ZZ-Platte BDS-N", der ersten intumeszierenden, beschichtungsfreien, faserfreien sowie flexiblen Brandschutzplatte, sollen neue Maßstäbe im Bereich der Abschottungen gesetzt werden.

Um dieses System herum bietet Zapp-Zimmermann ein umfassendes Systemprogramm für Kabel- und Rohrabschottungen von der Einzelkabeldurchführung bis hin zu großflächigen Abschottungen. Auf Grund der Vielzahl von unterschiedlichsten Abschottungen in einem Gebäude ist zudem die Dokumentation solcher Maßnahmen ein Thema welches immer wichtiger wird. Hier sollte das Augenmerk der jeweiligen Objektverantwortlichen vor allem auf die Nachhaltigkeit ihrer Dokumentation gerichtet sein. Nachhaltigkeit soll heißen, nicht nur eine einmalige Projekt- oder Auftragsdokumentation zu erstellen sondern den gesamten Lebenszyklus von der Ersterstellung bis hin zu den Nachbelegungen zu dokumentieren. Denn nur so erlangt der Betreiber eines Gebäudes eine gewisse Rechtssicherheit. In Zusammenarbeit mit der DocuPort AG bietet die Zapp-Zimmermann zu diesem Thema ein Verfahren an, welches diese Nachhaltigkeit ermöglicht.

Allerdings sind gute Produkte alleine noch kein Garant für einen zulassungsgerechten Einbau. Daher ist es unerlässlich, in dem sensiblen Bereich der Brandabschottungen die gesamte Kette vom Produkt über die Dokumentation bis hin zum geschulten Fachverarbeiter zu betrachten.

Kontakt

Tel.: +49 (0) 6095 - 1545
Fax: +49 (0) 6095 - 4114
 
Am Wingert 9
63856 Bessenbach
info [at] fritschi-ebs.de

Erreichbarkeit

Montag - Freitag
07:00 - 16:00 Uhr
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
 
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